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Carolina |
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Das bequemste und wirksamste Mittel in der Hand der Richter war die Folter, die durch die deutschen Rechtsgelehrten, nach und nach auch durch die Landesgesetze und im 15. Jahrhundert durch die Reichsgesetzgebung in die Carolina eingeführt wurde. Das grausame Kriminalgesetzbuch Kaiser Karls V, welches in Deutschland volle dreihundert Jahre hindurch Galgen, Blutbühnen und Räder mit Menschenfleisch fütterte und seit etwa 200 Jahren, gleich Verliesen und Folterwerkzeugen, nur noch als geschichtliche Merkwürdigkeit, als Erinnerungszeichen an eine überwundene Zeit betrachtet wird, diese fürchterliche Gerichtsordnung pflegte streng nach dem Buchstaben zu richten. Ob der Verbrecher unter entschuldbaren Einflüssen gehandelt hatte, ober er irrsinnig war, das kümmerte die Richter nicht. Und so kam es denn vor, dass die entsetzlichsten Martern und Schlächtereien an Unglücklichen vollzogen wurden, die unter vollständigster Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hatten und in eine Versorgungsanstalt, nicht aber auf das Schafott gehörten. Als Beweis mögen die an dem irrsinnigen Eisenbeiss im Namen des Gesetzes begangenen Scheusslichkeiten hier folgen: In Eliasbrunn, einem Dorf unweit Lohenhein im Vogtlande, lebte zu Anfang des 17. Jahrhunderts Hans Eisenbeiss, ein wohlhabender Gutsbesitzer, glücklicher Gatte und Vater und ein christlich-frommer Mann. Seinen Hausstand bildete seine Frau, sechs Kinder, ein Knecht und eine Magd. Eines Tages - es war am 28. April 1606 - hatte Eisenbeiss schon am frühen Morgen Spuren auffälliger Erregtheit gezeigt, die sich immer mehr steigerte und endlich in vollständigen Wahnsinn überging. Der Unglückliche stürzte, eine Axt in Händen, in das Wohnzimmer, wo sein zehnjähriger Sohn, der eben aus der Schule gekommen war, am Tisch sass. Diesem versetzte er einen Hieb mit der Axt auf den Kopf, dass das Gehirn an die Wand spritzte. Hierauf verfügte sich der Irrsinnige in die Kammer, in welcher er drei Kinder, darunter einen Säugling, erschlug. Dann zog er sein sechsjähriges Töchterchen unter der Treppe, wohin sie sich geflüchtet hatte, hervor und erwürgte es. Daraufhin stürzte er mit der blutigen Axt hinaus auf den Hof, in welchem gerade sein zwölfjähriger Sohn mit einer Bürde Gras zum Kuhstall ging, und erschlug auch diesen. Nunmehr rannte der Wahnsinnige nach dem Garten und schlug hier erst seine hochschwangere dreissigjährige Frau und dann die achzehnjährige Magd nieder. So hatte der Unglückliche in weniger als zehn Minuten mit Ausnahme des Knechts sämtliche Personen seines Hausstandes ermordet. Gleich nach diesem achtfachen Mord lief Eisenbeiss nach dem nahen Walde, um dort den Knecht aufzusuchen, wurde jedoch, noch ehe er ihn gefunden hatte, von nacheilenden Männern eingeholt und dem Gericht übergeben. Auf alle an ihn gerichteten Fragen antwortete der Wahnsinnige mit einem stumpfsinnigen Lächeln, und nur einmal, als er wohl einen lichten Augenblick haben musste, äusserte er, der Mord sei geschehen, weil seine Familie und das Gesinde ihn hätten vom Herrn zum Knecht erniedrigen wollen. Er wurde auf die Folter gelegt und ganz entsetzlich gemartert, damit er noch andere Beweggründe zu seiner wahnsinnigen Tat angebe. Was er unter den Folterqualen aussagte, ist sinnloses Zeug, dem aber von den Richtern grosse Wichtigkeit beigelegt wurde und das auf die Abfassung des Protokolls nicht ohne Einfluss blieb. Dieses Urteil gibt ein betrübendes Zeugnis der Unmenschlichkeit jener Carolina, denn es ist ein aus richterlicher Verblendung, Henkersgesinnung und Fanatismus zusammengesetzter Racheakt. Am 23. Mai wurde der Wahnsinnige aus einem Turmverlies des Lohensteiner Schlosses hervorgezogen, auf einen Wagen angeschmiedet und nach Eliasbrunn gebracht, Hier von dem Wagen herabgenommen, musste Eisenbeiss eine mit einer Kuhhaut bedeckte Schleife besteigen, auf der man ihn nach seinem Gehöft fuhr. An jeder Stelle, an welcher er einen Mord verübt hatte, riss man ihn an der Brust und anderen Weichteilen seines Körpers, also achtmal, mit glühenden Zangen. Alsdann schleifte man den abwechselnd vor Schmerz brüllenden und dann wieder in ein wahnsinniges Gelächter verfallenden Unglücklichen vor das Dorf auf die Richtstätte. Dort wurden ihm beide Hände abgehauen, die Schenkel mit dem Rade zerstossen, Herz und Eingeweide aus dem noch lebenden Körper gerissen und verbrannt, letzterer dann in vier Stücke gehackt und diese an verschiedenen Landstrassen auf Pfähle gespiesst. Im Garten auf der Stelle, wo Eisenbeiss sein Weib erschlagen hatte, errichtete man eine Säule mit dem bei der Hinrichtung benutzten Rade, auf dessen Nabe des Delinquenten Kopf und Hände genagelt wurden. Bis zu dem Augenblick, in welchem der Henker ihm das Herz aus der Brust riss, rief der Unglückliche bisweilen den Namen Jesus aus, dann lachte er wieder oder begann entsetzlich zu schreien, auch betrachtete er mehrere Male mit Aufmerksamkeit die blutenden Armstümpfe und die grässlichen Wunden der Zangenrisse und hob sogar die vom Rade zerstossenen Schenkel empor. Am Tage nach der Exekution wurde sein Haus der Erde gleichgemacht und eine hohe steinerne Säule daselbst errichtet, auf der in abscheulichen Reimen, einem Machwerk des Pfarrers Christoph Hayn, zu lesen war, welche Tat hier geschehen war und auf welche Weise das erhabene Gericht sie zu führen wusste. |

